Hier bieten wir Dir vielfältige Informationen über unser Deutsches Reich, welches seit 1871 besteht. Mit einer gültigen Verfassung von 1871, welche von den Parlamenten und dem Bundestag beschlossen und angenommen wurde und im preußischen Königshaus ihren Präsidenten als 'Deutschen Kaiser' anerkannt hat.
Lied: Heil dir im Siegerkranz Zurück in die Zukunft
Weshalb benötigen wir einen Kaiser?
Diese oder ähnliche Fragen stellen sich heute oft viele Menschen.
Die Meinungen gehen da sehr weit auseinander. Doch letztendlich lehnen einige einen Kaiser ab.
Weshalb ist das so?
Meist versteht man den Zusammenhang nicht, welcher da von einem Deutschen Kaiser und Frieden, Freiheit und Souveränität besteht. Er hat nichts mit einem anderen Kaisertum zu schaffen, welcher in die Zeit des Feudalismus fällt!!!
Dabei ist dies ganz einfach durch die Verfassung von 1871 geregelt und jeder kann diese Verfassung im Netz finden und selber rein schauen was dort steht.
Um es einfach zu machen, hier ein Einblick:
IV. Präsidium.
Artikel 11.
Das Präsidium des Bundes steht dem Könige von Preußen zu, welcher den Namen Deutscher Kaiser führt. Der Kaiser hat das Reich völkerrechtlich zu vertreten, im Namen des Reichs Krieg zu erklären und Frieden zu schließen, Bündnisse und andere Verträge mit fremden Staaten einzugehen, Gesandte zu beglaubigen und zu empfangen.
Zur Erklärung des Krieges im Namen des Reichs ist die Zustimmung des Bundesrathes erforderlich, es sei denn, daß ein Angriff auf das Bundesgebiet oder dessen Küsten erfolgt.
Insoweit die Verträge mit fremden Staaten sich auf solche Gegenstände beziehen, welche nach Artikel 4. in den Bereich der Reichsgesetzgebung gehören, ist zu ihrem Abschluß die Zustimmung des Bundesrathes und zu ihrer Gültigkeit die Genehmigung des Reichstages erforderlich.
Hier kann ein jeder lesen, daß wir ohne einen Kaiser keinen Frieden schließen werden!
Er, dieser unser aller Kaiser, ist alleine dazu berechtigt und legitimiert!
Nur mit ihm erreichen wir endlich Frieden, Freiheit und Souveränität.
Und wir haben noch daß große Glück, daß die Königsfamilie von Preußen nicht ausgestorben oder ermordet ist. Sie lebt und existiert auch heute noch, seit über hundert Jahren nach Kriegsbeginn weiter!
Der rechtmäßige König von Preußen, also der Chef des Hauses von Hohenzollern, muß das Amt des ‚Deutschen Kaisers‘ antreten um uns alle in diese Freiheit zu bringen!
Doch wir alle müssen uns bewußt werden, daß wir ihn benötigen und uns auch vor ihm stellen und schützen, wenn er sich stark genug fühlt dieses ‚Amt‘ öffentlich anzutreten!!!
Daher, sei stark, mutig und aufrichtig. Es gilt erst den Kaiser zu schützen und dadurch uns alle in Freiheit zu bringen! Dein Karsten
ZUSATZ: Einfach ausgedrückt, alljene Menschen welche diese Tatsache ignorieren oder abstreiten, folgen einer ‚Fata Morgana‘ und schädigen damit nicht nur sich selbst, sondern alle Menschen dieser Welt!
Nur durch unseren Schutz der preußischen Königsfamilie werden wir das Reinheitsgebot (ohne bürgerlichen Tod, frei vom Vatikan und damit vom Feudalismus) der deutschen Monarchie wieder herstellen können!
Nach unserer Auffassung, welche hier wiedergespiegelt wird, hat unser damaliger Kaiser Wilhelm II. niemals abgedankt.
Aus den Unterlagen Seiner Majestät Georg Friedrich von Preußen, gelesen auf der Netzseite: www.preussen.de / Historischer Kalender vom 28. November 2023 wird bekannt gemacht, daß an diesem Tage vor 105 Jahren unser einstiger Kaiser Wilhelm II. eine offizielle Abdankungsurkunde unterschrieb.
Der Inhalt: "Ich verzichte hierdurch für alle Zukunft auf die Rechte an der Krone Preussens und die damit verbundenen Rechte an der deutschen Kaiserkrone. Zugleich entbinde ich alle Beamten des Deutschen Reiches und Preussens sowie alle Offiziere, Unteroffiziere und Mannschaften der Marine, des Preussischen Heeres und der Truppen der Bundeskontingente des Treueeides, den sie Mir als ihrem Kaiser, König und Obersten Befehlshaber geleistet haben. Ich erwarte von ihnen, dass sie bis zur Neuordnung des Deutschen Reichs den Inhabern der tatsächlichen Gewalt in Deutschland helfen, das Deutsche Volk gegen die drohenden Gefahren der Anarchie, der Hungersnot und der Fremdherrschaft zu schützen."
Allerhöchste Order
'Verschiedene Vorfälle der letzeten Zeit geben Mir Anlass zu folgender Klarstellung:
Die Hohenzollern-Monarchie hat als unerschütterliche Grundlage die Legitimität. Darin unterscheidet sie sich grundsätzlich von der Dynastie eines Usurpators. Jede Abweichung von der Legitimität rüttelt an den Grundfesten Unseres Königlichen Hauses und an denen des von den Hohenzollern in schweren Kämpfen und unermüdlicher Arbeit geschaffenen Königreichs Preußen und Deutschen Kaiserreichs. Nur die legitime Thronfolge sichert den Bestand Unseres Hauses, des Staates und des Reiches. - Dem legitimen Monarchen steht bei seinen Lebzeiten allein das Recht auf die Krone zu. Erst nach seinem Ableben tritt der Thronfolger in seine Rechte, und zwar einzig und allein auf dem festen Grunde seiner Legitimität. Jeder andere Weg ist unmöglich und führt zum Verderben. Nur auf dem geraden und festen Wege der Legitimität kann die durch Verrat gestürzte Preußisch-Deutsche Monarchie wiederhergestellt werden, auf keinem anderen Wege und auf keine andere Weise, vor allem nicht auf dem Wege republikanischer Einrichtungen oder gar mit republikanischer Mitwirkung. Auf dem Wege der Legitimität gibt es aber für die Wiederaufrichtung der Monarchie nur eins: Zurückberufung des Kaisers und Königs! - Hierzu tatkräftig mitzuwirken, ist die vornehmste Pflicht aller Mitglieder Unseres Königlichen Hauses und aller wahren Anhänger der Monarchie.'
vom 15. April 1932
Der Belagerungszustand wurde am 31.07.1914 ausgerufen.
Damit tritt das Militärrecht in Kraft und die Verordnungen der Armeekorps Bezirke.
Seit dieser Zeit befinden wir uns als Angehörige des 'Deutschen Reichs' im Kriegsrecht!
Der Bundesrath in Berlin hatte den Eintritt in den Krieg, als Bündnispartner von dem Kaiser- und Königreich Österreich-Ungarn, gefordert!
Unser Kaiser Wilhelm II. sprach diesen Belagerungszustand aus!
Was den Eintritt in diesen langen Krieg gleich kam.
Daß, dieser Bündnisfall, kein guter war, kann wohl heute niemand mehr absprechen!
Es wird gar angenommen, daß es eine Falle war, um uns in einen Krieg zu verstricken!
Somit befinden wir uns im Krieg, eben seit dem 31.07.1914!!!
Da unser Kaiser, dessen Nachfolger Georg Friedrich von Preußen, heute lebt, muß dieser die Verantwortung übernehmen, ganz gleich ob er will oder auch nicht!
Denn nur er kann, als Deutscher Kaiser, den ersehnten Frieden schließen!
Es kann daher keine Diskussion geben, denn es steht in der Verfassung von 1871 geschrieben!!!
Alles andere ist Humbug und hat nichts mit einer Legitimität zu tun!
Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches. vom 16. April 1871 (mit den aktuellen Änderungen)
Wir Wilhelm, von Gottes Gnaden Deutscher Kaiser, König von Preußen ect.
verordnen hiermit im Namen des Deutschen Reichs, nach erfolgter Zustimmung des Bundesrathes und des Reichstages, was folgt:
§ 1
An die Stelle der zwischen dem Norddeutschen Bunde und den Großherzogthümern Baden und Hessen vereinbarten Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870. S. 627 ff.), sowie der mit den Königreichen Bayern und Württemberg über den Beitritt zu dieser Verfassung geschlossenen Verträge vom 23. und 25. November 1870. (Bundesgesetzblatt 1871. S. 9. ff. und vom Jahre 1870. S. 654. f..) tritt beigefügte
Verfassungs-Urkunde für das Deutsche Reich.
§ 2
Die Bestimmungen in Artikel 80. der in §. 1. gedachten Verfassung des Deutschen Bundes (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870. S. 647.), unter (römisch) 3. §. 8. des Vertrages mit Bayern vom 23. November 1870. (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1871. S. 21. ff.), in Artikel 2. Nr. 6. des Vertrages mit Württemberg vom 25. November 1870. (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870. S. 656.), über die Einführung der im Norddeutschen Bunde ergangenen Gesetze in diesen Staaten bleiben in Kraft.
Die dort bezeichneten Gesetze sind Reichsgesetze. Wo indenselben von dem Norddeutschen Bunde, dessen Verfassung, Gebiet, Mitgliedern oder Staaten, Indigenat, verfassungsmäßigen Organen, Angehörigen, Beamten, Flaggen u.s.w. die Rede ist, sind das Deutsche Reich und dessen entsprechende Beziehungen zu verstehen.
Dasselbe gilt von denjenigen im Norddeutschen Bunde ergangenen Gesetzen, welcher in der Folge in einem der genannten Staaten eingeführt werden.
§ 3
Die Vereinbarungen in dem Versailles am 15. November 1870. aufgenommenen Protokolle (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1870. S. 650. ff.), in der Verhandlung zu Berlin vom 25. November 1870. (Bundesgesetzbl. vom Jahre 1870. S. 657.), dem Schlußprotokolle vom 23. November 1870. (Bundesgesetzblatt vom Jahre 1871. S. 23. ff.), sowie unter (römisch) 4. des Vertrages mit Bayern vom 23. November 1870. (a.a.O. S. 21. ff.) werden durch dieses Gesetz nicht berührt.
Urkundlich unter Unserer Höchsteigenhändigen Unterschrift und beigedrucktem Kaiserlichen Insigel.
Gegeben Berlin, den 16. April 1871.
(L. S.) Wilhelm.
Fürst v. Bismarck
Verfassung des Deutschen Reichs
[diese findest Du unter folgender Seite: https://karsten-kube-info.blogspot.com/2023/03/verfassung-1871-aktuell-deutsch.html
E-mail: karstenkube70@gmail.com
Anschrift: Urußen /
Karsten Kube, Wachsmuthstr. 18, Hermsdorf i.d. Mark
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